Trauung

 

Wo findet die Trauung statt

Es ist unser Ziel, eine standesamtliche Trauung zu einem wunderschönen und stimmungsvollen Erlebnis für das Paar und eventuelle Gäste in Ribes altem Rathaus aus dem Jahr 1496 zu machen.

Zuerst möchten wir Sie bitten, herauszufinden, ob eine in Dänemark geschlossene Ehe in Ihrem Land gültig ist.

Die Trauungen finden Donnerstags und Samstags zwischen 9.00-12.00 Uhr - Freitags zwischen 9-10.30 Uhr in Ribe im alten Rathaus, Von Støckens Plads, statt.

Zwischen Weihnachten und Neujahr - also vom 24.12.2011 biz zum 4.1.2012 (Im 2012: 24.12.2012 biz zum 3.1.2013) finden keine Trauungen statt. Auch nicht 5.4. biz zum 7.4.2012 und 4.5. + 17.-18.5. 2012. 

Ribe Turistbureau helfen Sie gern bei der Planung ihren besuch in Ribe. Click Visitribe.

Ribe Rathaus Ribe Rathaus, wo die Trauung stattfindet

Die Bestellung des Trautermins kann durch eine mündliche oder schriftliche Anmeldung bei der Kommune Esbjerg erfolgen - Borgerservicecenter Ribe, Giørtz Plads, DK-6760 Ribe, Tel. +45 7616 8900 - Email: toer@esbjergkommune.dk :

Dienstags und Mittwochs     13.00-15.30
Donnerstags                        8.00-17.00
Freitags                              8.00-11.00

Trauzeugen

Donnerstags kann Ihnen die Kommune Trauzeugen zur Verfügung stellen. Freitags und Samstags müssen Sie 2 Trauzeugen selbst mitbringen.

Die Namen und Anschriften der Trauzeugen müssen Sie bei Abgabe der Anmeldung angeben.

Welche Dokumente müssen Sie uns zusenden?

Vor einer Reservierung des Trautermins sind folgende Unterlagen in Kopieform mit der Post, per E-Mail (toer@esbjergkommune.dk) oder Fax (0045 7616 8990) zu senden.

Erwartungsgemässe Dauer der Sachbearbeitung: 2 Wochen. Danach können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Sämtliche Dokumente sind in ihrer Originalsprache und als Übersetzung einzusenden, jedoch nicht, wenn die Dokumente auf Deutsch oder Englisch verfasst sind. Die Übersetzung hat durch eine beglaubigten Übersetzer zu erfolgen.

Es geht um Folgendes:

 • Gültiger Nationalpass - und eventuell Visum.
Sind Sie Staatsbürger eines Staats ausserhalb des Schengener Abkommens, wohnen aber nun in einem Schengenstaat, ist eine Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen.

Sind Sie Staatsbürger eines Staats ausserhalb des Schengener Abkommens und leben ebenfalls in einem Staat ausserhalb des Schengener Abkommens, muss Ihr Pass mit einem höchstens 3 Monate alten Einreisestempel versehen sein.

 • Geburtsurkunde sowie ein evtl. Nachweis einer Namensänderung.

 • Dokumentation des aktuellen Wohnsitzes und Familienstands.
Der Nachweis hat folgendes zu enthalten: Name, Adresse wenigstens für das vergangene Jahr, Geburtsdatum und aktueller Familienstand.

Sind Sie nicht Staatsbürger des Staates, in dem Sie sich momentan aufhalten, hat der gleiche Nachweis aus Ihrem Heimatland vorzuliegen.

Der Nachweis darf nicht älter als 4 Monate sein.

 • Scheidung/Sterbeurkunde.
War eine der Parteien oder waren beide Parteien zuvor bereits verheiratet, bitten wir um die Vorlage der Scheidungsurkunde/Sterbeurkunde.

Für den Fall, dass die Urkunden nicht in Europa, in den USA, Kanada, Estland, Lettland, Litauen, Australien oder Neuseeland ausgestellt worden sind, müssen die Urkunden mit einer Legalisierung/einem Apostillevermerk versehen sein - siehe unten.

Das Scheidungsurteil muss mit einem Rechtskraftvermerk versehen sein.

Thailändisch Scheidungsurteile/Sterbeurkunden benötigen nur einen Vermerk der dänischen oder deutschen Vertretung in Bangkok.

Legalisierung. Vermerk durch das Innen- oder Aussenministerium des jeweiligen Landes sowie durch die dänische Vertretung in dem Land.

Apostille. Aussenministerium in dem jeweiligen Land.

Trauungsraum Trauungsraum in Ribe Rathaus

Amerikanische und englische Soldaten,

die in Deutschland stationiert sind, haben anstatt eines Nachweises ihres jetzigen Wohnsitzes, Familienstands und Passes ein "Request and authority for leave" und "Military ID" mitzubringen.

Alter

Beide Parteien müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Dolmetscherbeistand

Eintragung und Trauung finden auf Deutsch oder Englisch statt.

Für den Fall, dass nicht beide Parteien Deutsch oder Englisch verstehen, hat ein genehmigen Dolmetscher an der Trauung teilzunehmen. Wir können evtl. bei der Hinzuziehung eines Dolmetschers behilflich sein.

Bei Trauungen an Samstagen kann kein Dolmetscherbeistand erwartet werden.

Die Parteien müssen für den Dolmetscherbeistand bezahlen.

Eingang der Trauungsraum Eingang der Trauungsraum

Eintragung

Die Parteien haben zur Eintragung persönlich zu erscheinen. Die Eintragung für Trauungen Donnerstags findet Dienstags zwischen 9.00-12.00 Uhr, die Eintragung für Trauungen Freitags/Samstags/ Mittwochs zwischen 9.00-12.00 Uhr im Borgerservicecenter Ribe, Giørtz Plads, DK-6760 Ribe, statt.

Originale Urkunden oder beglaubigte Kopien sind vorzulegen. Die Prüfung findet im Anschluss statt, weshalb es erwartet wird, dass Sie sich während der Sachbearbeitung in der Kommune aufhalten.

Sollten die Urkunden nicht ausreichen, kann keine Trauung stattfinden.

Bei einem persönlichen Erscheinen ohne vorherige Trauanmeldung können Sie nicht davon ausgehen, dass die Trauung in der gleichen Woche erfolgen kann.

Namensänderung

Es ist im Zusammenhang mit der Trauung nicht möglich, den Namen zu ändern.

Prüfungsgebühr

Bitte überweisen Sie die Gebühr von 70 Euro worauf die Dokumente überprüft werden. Bitte den Betrag auf folgendem Konto einzahlen:

Esbjerg Kommune
Swift/Bic Nordea - NDEADKKK
Iban-nr. DK2520005036170974

Bitte schreiben Sie "vielse" und die Nachnamen des Paares auf de Überweisung.