Aufenthalt in Dänemark

Sind Sie Staatsbürger der Schweiz oder eines Mitgliedslandes der EU oder des EWR, können Sie sich von den staatlichen dänischen Behörden eine besondere Registrierungsbescheinigung (Registreringsbevis) ausstellen lassen.

Dänemark ist Mitglied der EU und wendet die Bestimmungen der Union bezüglich der freien Beweglichkeit an. Sie können zum Beispiel in Dänemark einreisen, um Arbeit zu suchen. Auch andere, über ausreichende Mittel verfügende Personen sowie Rentner können einen Registrierschein und eine Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark erlangen.

Arbeit

Wenn Sie aus einem Land kommen, in dem die EU-Bestimmungen gelten, können Sie nach den einschlägigen Bestimmungen in Dänemark Arbeit suchen und aufnehmen. Jedoch müssen Sie bei den staatlichen Behörden spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise in Dänemark einen Antrag auf eine Registrierungsbescheinigung stellen. Nähere Informationen finden Sie unter Newtodenmark.dk.